Mein Angebot für Sie

 

Einzelberatung

In einem geschützten Rahmen finden Sie Zeit und Raum. Dabei dürfen alle Gefühle einfach da sein. 

Ich biete einfühlsame psychotherapeutische Unterstützung in Krisenzeiten, um individuell zu verarbeiten und neue Kraft zu schöpfen.

Besonders liegen mir Mamas und Papas von Sternenkindern am Herzen. Auch Paare sind herzlich willkommen, damit die Trauer gemeinsam verarbeitet und so besser in die Beziehung eingebunden werden kann.

Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Körperorientierte Psychotherapie

Es hat sich als ausgesprochen hilfreich erwiesen, zusätzlich zur seelischen Unterstützung auch den Körper zu harmonisieren. Die Heilmagnetische Ordnungstherapie (HMO) ist hier bestens geeignet, da sie den Körper wieder ins Gleichgewicht bringt. So kann ich meine Klientinnen und Klienten umfassend behandeln - auf seelischer und energetischer Ebene.

Diese Zusatzbehandlung ist kein "Muss" und kann freiwillig dazu gebucht werden. 

Trauergruppen

In geleiteten Trauergruppen machen Sie die Erfahrung, dass Sie nicht allein sind in Ihrem schweren Schicksal. Es tut gut, sich mit anderen betroffenen Frauen, Männern oder Familien austauschen zu können und sich gegenseitig Stütze zu sein. Im achtsamen Miteinander entstehen heilende Gespräche und Begegnungen.

Den Start der nächsten Trauergruppe gebe ich rechtzeitig bekannt.

Vertraulichkeit und Honorar

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht (Artikel 3 BOH). Ohne Ihre schriftliche Zustimmung, mit der Sie mich von der Schweigepflicht entbinden, gebe ich keinerlei Informationen an Angehörige, Arbeitgeber, Lehrkräfte, Versicherungsträger oder andere Institutionen weiter. Sofern kein therapeutischer Notfall oder andere Gefahrensituationen vorliegen und sie für einsichtsfähig befunden werden, müssen auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr einer Entbindung von der Schweigepflicht schriftlich zustimmen (das gilt auch gegenüber den Erziehungsberechtigten). Sie befinden sich damit bei mir in einem geschützten Rahmen, in dem Sie vollkommen frei über Ihr Anliegen sprechen können.

 

Meine psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und analog nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.

 

Die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie kann NICHT über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, außer teilweise im Rahmen einer Zusatzversicherung. Einige private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder auch die Beihilfe übernehmen die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr. Die Höhe der Erstattung ist jedoch sehr unterschiedlich und abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie deshalb vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind. Sofern Ihr Vertrag Heilpraktiker-Leistungen beinhaltet und Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie nicht eindeutig ausgeschlossen sind, sind die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Für die Beihilfe gelten unterschiedliche Regelungen. Für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen, die ebenfalls je nach Tarif die Kosten ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erstatten.

Ihre Vorteile als Selbstzahler in einer Privatpraxis

Grundsätzlich ist zu sagen, dass nicht jedes Problem und jede Krise sofort eine langfristige Therapie erfordern. Oft helfen schon einige Beratungstermine. Für Ihre Sitzungen ist weder eine ärztliche Überweisung noch eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse nötig.

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für den Umfang Ihrer Sitzungen selbst. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern die Krankenkassen das Vorliegen einer "Psychischen Störung mit Krankheitswert", das heißt einen medizinischen Befund nach der in der ICD-10 codierten psychischen Störungen. Als Selbstzahler sind Sie von allen Formalitäten diesbezüglich befreit und Ihre Daten und Informationen werden auch nicht, wie bei der Abrechnung durch die Versicherungen üblich, weitergegeben. Die vorgeschriebene Bindung an eine Mindest-Stundenanzahl entfällt im Gegensatz zur kassengestützten Psychotherapie ebenfalls.

Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie als "außergewöhnliche Belastung" in Ihrer Steuererklärung geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E).

Ablauf / Zusammenarbeit

Die Basis für unsere Zusammenarbeit ist - unabhängig von der Methode - das beiderseitige Vertrauen. Ein erstes Telefonat (maximal 15 Minuten) ist kostenlos. Dabei können wir uns kennen lernen und den weiteren Weg festlegen.

Die folgenden Therapie-Gespräche sind in jedem Fall von der Klientin / vom Klienten zu bezahlen - entweder in bar oder per Überweisung. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zur eventuellen Erstattung bei Ihrem privaten Versicherungsträger oder Ihrer Zusatzversicherung. Sie ist im Falle von Psychotherapie nach §4 Nr. 14a UstG von der Umsatzsteuer befreit.